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Vor dem Hintergrund zunehmender Interessenskonflikte bei der Flächen- bzw. Grundstücksnutzung gewinnen Bauleitpläne als formelle Instrumente der Stadtentwicklung zunehmend an Bedeutung. Eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die gerechte Abwägung öffentlicher und privater Belange sollen dazu beitragen, die Planungs- und Rechtssicherheit zu erhöhen. Aufgrund seiner jahrelangen Erfahrung in komplexen Bauleitplanverfahren steht Plan und Praxis Kommunen, Grundstückseigentümern sowie Investoren als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechungen bietet Ihnen Plan und Praxis auch die Erstellung von planungsrechtlichen Expertisen an.
Die Stadt Falkensee strebt eine behutsame Weiterentwicklung des historischen Dorfangers Falkenhagen mit dem Schwerpunkt der Neuerrichtung von Wohnungen an.
Aufgrund neuer Anforderungen muss sich das Klinikum Bergmannstrost weiterentwickeln und erweitern. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Im Plangebiet soll ein gemischt genutztes Innenstadtquartier mit hohem Wohnanteil entwickelt werden.
Das Plangebiet liegt im Sanierungsgebiet „Altstadt Jüterbog“. Die Sanierungsziele sollen planungsrechtlich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans gesichert werden.
Das Güterverkehrszentrum – GVZ – in der Gemeinde Wustermark hat sich zu einem überregional bedeutsamen Standort für die Verteilung von Gütern in der Region entwickelt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohnungsbauvorhaben mit ca. 2.500 Wohneinheiten geschaffen werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wind“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 15 Windkraftanlagen geschaffen werden.
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