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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881 “Wohnpark Brabrink” in Hannover

Auf einer ca. 1,5 Hektar großen Fläche zwischen Hildesheimer Straße und Leineauen im Hannoveraner Stadtteil Döhren-Wülfel soll Planungsrecht für ein gemischtes urbanes Wohnquartier geschaffen werden.

Der Entwurf des Büros Max Dudler sieht zwei Gebäude mit fünf und elf Geschossen und einer gemischten Nutzung an der Hildesheimer Straße sowie sechs zu Wohnzwecken genutzte fünfgeschossige Punkthäuser im hinteren Bereich des Vorhabengrundstücks vor. Festgesetzt werden 160 bis 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, nicht wesentlich störende Geschäfts- und Büronutzungen sowie Gastronomie.

Baurecht soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Herausfordernd ist die Immissionsvorbelastung der Planfläche durch die direkt angrenzende Ausfallstraße mit oberirischer Stadtbahnführung, ein benachbarter Pferdehof sowie ein Störfallbetrieb, in dessen Achtungsabstand sich das Vorhaben befindet.

Kenndaten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,5 Hektar
Festsetzungen: Wohnanlage mit 160 bis 170 Wohneinheiten sowie nicht wesentlich störende Geschäfts- und Büronutzungen, Schank- und Speisewirtschaften und eine Kindertagesstätte
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen

Weiterführende Informationen

  • Ausschnitt des festgesetzten Vorhaben- und Erschließungsplans

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1881 “Wohnpark Brabrink” in Hannover

Auf einer ca. 1,5 Hektar großen Fläche zwischen Hildesheimer Straße und Leineauen im Hannoveraner Stadtteil Döhren-Wülfel soll Planungsrecht für ein gemischtes urbanes Wohnquartier geschaffen werden.

Der Entwurf des Büros Max Dudler sieht zwei Gebäude mit fünf und elf Geschossen und einer gemischten Nutzung an der Hildesheimer Straße sowie sechs zu Wohnzwecken genutzte fünfgeschossige Punkthäuser im hinteren Bereich des Vorhabengrundstücks vor. Festgesetzt werden 160 bis 170 Wohnungen, eine Kindertagesstätte, nicht wesentlich störende Geschäfts- und Büronutzungen sowie Gastronomie.

Baurecht soll über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Herausfordernd ist die Immissionsvorbelastung der Planfläche durch die direkt angrenzende Ausfallstraße mit oberirischer Stadtbahnführung, ein benachbarter Pferdehof sowie ein Störfallbetrieb, in dessen Achtungsabstand sich das Vorhaben befindet.

Kenndaten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,5 Hektar
Festsetzungen: Wohnanlage mit 160 bis 170 Wohneinheiten sowie nicht wesentlich störende Geschäfts- und Büronutzungen, Schank- und Speisewirtschaften und eine Kindertagesstätte
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen

Weiterführende Informationen

Projektlaufzeit

2019-2022

Schlagworte

BauherrenberatungBebauungsplanWohnen