Das Güterverkehrszentrum (GVZ) in der Gemeinde Wustermark hat sich zu einem überregional bedeutsamen Standort für die Verteilung von Gütern in der Region entwickelt. Mit dem im Jahre 2000 aufgestellten Bebauungsplan W7, Teil E sollte den Hafen Wustermark langfristig gesichert werden. Da sich die technischen und betrieblichen Anforderungen potentieller Nutzer geändert haben, wurde der Bebauungsplan entsprechend angepasst. Durch die 6. Änderung wurde der Änderungsbereich als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hafen“ festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Großlogistikstandorts zu schaffen.
Bebauungsplanänderung im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 20,2 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Hafen“, Bahnflächen
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht
Ausschnitt des festgesetzten Bebauungsplan W7 Teil E „Güterverkehrszentrum Wustermark“, 6. Änderung
Das Güterverkehrszentrum (GVZ) in der Gemeinde Wustermark hat sich zu einem überregional bedeutsamen Standort für die Verteilung von Gütern in der Region entwickelt. Mit dem im Jahre 2000 aufgestellten Bebauungsplan W7, Teil E sollte den Hafen Wustermark langfristig gesichert werden. Da sich die technischen und betrieblichen Anforderungen potentieller Nutzer geändert haben, wurde der Bebauungsplan entsprechend angepasst. Durch die 6. Änderung wurde der Änderungsbereich als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hafen“ festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Großlogistikstandorts zu schaffen.
Bebauungsplanänderung im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 20,2 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Hafen“, Bahnflächen
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht
Gemeinde Wustermark
Wustermark, Brandenburg