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Bebauungsplan Nr. 51 „Strandpromenade Nr. 7 bis 3a / Nördliche Bergstraße in Seebad Bansin“

Das Plangebiet ist Teil der „Erste-Reihe-Bebauung“ entlang der Strandpromenade von Bansin bis Ahlbeck. Die hohe Bebauungsdichte auf den Nachbargrundstücken, die denkmalgeschützte Bebauung (zum Teil in Holzbauweise) auf einzelnen Grundstücken, die exponierte Lage zwischen Schloonsee und Promenade sowie der teilweise schützenswerte Baumbestand erfordern – um Fehlentwicklungen zu vermeiden – eine städtebauliche Ordnung des Plangebiets.

Die Bestandssicherung soll entlang der Bergstraße über eine maximal III-geschossige Bebauung und entlang der Strandpromenade über eine maximal IV-geschossige Bebauung erfolgen. Die drei denkmalgeschützten Gebäude im Plangebiet genießen Bestandsschutz und sollen erhalten bleiben.

Kenndaten

Einfacher Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,1 Hektar
Festsetzungen: Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB (Zulässigkeit bezüglich der Art der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB)
Verfahrensstand: Vorentwurf

  • Ausschnitt des Vorentwurfs des Bebauungsplans im Stand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 51 „Strandpromenade Nr. 7 bis 3a / Nördliche Bergstraße in Seebad Bansin“

Das Plangebiet ist Teil der „Erste-Reihe-Bebauung“ entlang der Strandpromenade von Bansin bis Ahlbeck. Die hohe Bebauungsdichte auf den Nachbargrundstücken, die denkmalgeschützte Bebauung (zum Teil in Holzbauweise) auf einzelnen Grundstücken, die exponierte Lage zwischen Schloonsee und Promenade sowie der teilweise schützenswerte Baumbestand erfordern – um Fehlentwicklungen zu vermeiden – eine städtebauliche Ordnung des Plangebiets.

Die Bestandssicherung soll entlang der Bergstraße über eine maximal III-geschossige Bebauung und entlang der Strandpromenade über eine maximal IV-geschossige Bebauung erfolgen. Die drei denkmalgeschützten Gebäude im Plangebiet genießen Bestandsschutz und sollen erhalten bleiben.

Kenndaten

Einfacher Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,1 Hektar
Festsetzungen: Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 BauGB (Zulässigkeit bezüglich der Art der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB)
Verfahrensstand: Vorentwurf

Projektlaufzeit

seit 2014

Schlagwort

Bebauungsplan