Menü Schließen

Bebauungsplan Nr. 119 „Vergnügungsstätten“ zur Steuerung der Vergnügungsstätten in der Stadt Sulingen

Die Stadt Sulingen hat den Bebauungsplan aufgestellt, um die Umsetzung des Vergnugüngsstättenkonzepts durch verbindliche Reglungen im gesamten Stadtgebiet zu steuern. Der im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellte Plan steuert verträgliche und unverträgliche Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiete –sowohl im unbeplanten Innenbereich (differenziert nach § 34 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 BauGB durch Anwendung des thematischen B-Plans nach § 9 Abs. 2b BauGB), als auch im Geltungsbereich aller rechtskräftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet. Differenziert wurde die Steuerung in den rechtskräftigen Bebauungsplänen nach der festgesetzten Art der baulichen Nutzung.

Der Bebauungsplan hat eine extrem hohe Regelungsdichte mit insgesamt 97 Festsetzungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten und wurde zügig aufgestellt.

Kenndaten

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Aufstellung eines B-Plan nach § 9 Abs. 2a BauGB und einfache Änderung qualifizierter B-Pläne in einem Verfahren zur Vergnügungsstättensteuerung
Geltungsbereich: Gesamtes bebautes Stadtgebiet
Festsetzungen: Festsetzungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht

Bebauungsplan Nr. 119 „Vergnügungsstätten“ zur Steuerung der Vergnügungsstätten in der Stadt Sulingen

Die Stadt Sulingen hat den Bebauungsplan aufgestellt, um die Umsetzung des Vergnugüngsstättenkonzepts durch verbindliche Reglungen im gesamten Stadtgebiet zu steuern. Der im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellte Plan steuert verträgliche und unverträgliche Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiete –sowohl im unbeplanten Innenbereich (differenziert nach § 34 Abs. 1 und § 34 Abs. 2 BauGB durch Anwendung des thematischen B-Plans nach § 9 Abs. 2b BauGB), als auch im Geltungsbereich aller rechtskräftigen Bebauungspläne im Stadtgebiet. Differenziert wurde die Steuerung in den rechtskräftigen Bebauungsplänen nach der festgesetzten Art der baulichen Nutzung.

Der Bebauungsplan hat eine extrem hohe Regelungsdichte mit insgesamt 97 Festsetzungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten und wurde zügig aufgestellt.

Kenndaten

Vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Aufstellung eines B-Plan nach § 9 Abs. 2a BauGB und einfache Änderung qualifizierter B-Pläne in einem Verfahren zur Vergnügungsstättensteuerung
Geltungsbereich: Gesamtes bebautes Stadtgebiet
Festsetzungen: Festsetzungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht

Kooperation

In Kooperation mit Stadt und Handel

Schlagworte

BebauungsplanHandel & Gewerbe