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Bebauungsplan Nr. 59.3 „Nordwestliche Schmalkaldener Straße“ in Oranienburg

Für die Entwicklung eines neuen innerstädtischen Wohngebietes im Stadtteil Oranienburg-Süd wurde ein Rahmenplan entwickelt. Die beiden ersten Bauabschnitte wurden mit den Bebauungsplänen Nr. 59.1 und 59.2 vorbereitet. Mit dem Bebauungsplan Nr. 59.3 sollen die planungsrechtliche Voraussetzungen für den dritten Bauabschnitt geschaffen werden.

Der Rahmenplan wurde in mehreren Schritten durch einen modifizierten städtebaulichen Entwurf fortentwickelt. Die Bebauungsstruktur der Umgebung wird aufgegriffen und fortgeführt.

Der Entwurf sieht eine Bebauung mit sowohl Einfamilienhäusern, als auch Geschosswohnungsbau in offener Bauweise vor. Um den städtebaulichen Entwurf zu realisieren, werden im Bebauungsplan Allgemeine Wohngebiete mit unterschiedlichen Dichten festgesetzt.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 4,3 Hektar
Festsetzung: Allgemeines Wohngebiet
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht

  • Planbild des bekannt gemachten Bebauungsplans

  • Städtebauliches Konzept

Bebauungsplan Nr. 59.3 „Nordwestliche Schmalkaldener Straße“ in Oranienburg

Für die Entwicklung eines neuen innerstädtischen Wohngebietes im Stadtteil Oranienburg-Süd wurde ein Rahmenplan entwickelt. Die beiden ersten Bauabschnitte wurden mit den Bebauungsplänen Nr. 59.1 und 59.2 vorbereitet. Mit dem Bebauungsplan Nr. 59.3 sollen die planungsrechtliche Voraussetzungen für den dritten Bauabschnitt geschaffen werden.

Der Rahmenplan wurde in mehreren Schritten durch einen modifizierten städtebaulichen Entwurf fortentwickelt. Die Bebauungsstruktur der Umgebung wird aufgegriffen und fortgeführt.

Der Entwurf sieht eine Bebauung mit sowohl Einfamilienhäusern, als auch Geschosswohnungsbau in offener Bauweise vor. Um den städtebaulichen Entwurf zu realisieren, werden im Bebauungsplan Allgemeine Wohngebiete mit unterschiedlichen Dichten festgesetzt.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 4,3 Hektar
Festsetzung: Allgemeines Wohngebiet
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht

Projektlaufzeit

2018-2021

Schlagworte

BebauungsplanStädtebauWohnen