Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung und Entwicklung einer gewerblichen Nutzung als Kompostierungs- und Erdenwerk mit lärm- und staubintensiven Tätigkeiten am Ortstrand von Bötzow, einem Ortsteil der Gemeinde Oberkrämer.
Im Bebauungsplan erfolgte eine Gliederung des Gewerbegebietes gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO nach der Art der zulässigen Nutzungen. Ergänzende Regelungen zum Immissionsschutz wurden im städtebaulichen Vertrag fixiert. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte eine Änderung des Flächennutzungsplans.
Eine Herausforderung stellte eine starke Bürgerinitiative mit Vorbehalten gegenüber dem Standort dar.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: ca. 3,4 Hektar
Festsetzung: Gewerbegebiet
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht
Planbild des festgesetzten Bebauungsplans
Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung und Entwicklung einer gewerblichen Nutzung als Kompostierungs- und Erdenwerk mit lärm- und staubintensiven Tätigkeiten am Ortstrand von Bötzow, einem Ortsteil der Gemeinde Oberkrämer.
Im Bebauungsplan erfolgte eine Gliederung des Gewerbegebietes gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO nach der Art der zulässigen Nutzungen. Ergänzende Regelungen zum Immissionsschutz wurden im städtebaulichen Vertrag fixiert. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgte eine Änderung des Flächennutzungsplans.
Eine Herausforderung stellte eine starke Bürgerinitiative mit Vorbehalten gegenüber dem Standort dar.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: ca. 3,4 Hektar
Festsetzung: Gewerbegebiet
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht
Gemeinde Oberkrämer
Oberkrämer (Ortsteil Bötzow), Brandenburg