Um dem erheblichen Wohnraummangel in der Einpendlerstadt Wolfsburg entgegenzuwirken, plant die Stadt südöstlich des Zentrums eines der größten Wohnbauprojekte Niedersachsens. Im Gesamtgebiet „Sonnenkamp“ in den Ortsteilen Nordsteimke, Hehlingen und Reislingen sollen in vier bis fünf Quartieren rund 3.000 Wohneinheiten entstehen. Ebenso vorgesehen sind Wohnfolgeeinrichtungen, gewerbliche Bauflächen sowie großzügige öffentliche Freiflächen zwischen den und in den Quartieren.
Für die Entwicklung der Quartiere werden jeweils separate Bebauungspläne im Standardverfahren aufgestellt und durch örtliche Bauvorschriften ergänzt.
Der Bebauungsplan „Sonnenkamp – Quartier IV“ ist der zweite Quartiers-Bebauungsplan des gesamten Entwicklungsgebiets Sonnenkamp und wird derzeit durch Plan und Praxis im Auftrag der Stadt Wolfsburg erarbeitet.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 22,6 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Urbanes Gebiet, Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Ausschnitt des Entwurfs des Bebauungsplans im Stand der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Auszug aus den Geodaten des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, © LGLN 2022
Um dem erheblichen Wohnraummangel in der Einpendlerstadt Wolfsburg entgegenzuwirken, plant die Stadt südöstlich des Zentrums eines der größten Wohnbauprojekte Niedersachsens. Im Gesamtgebiet „Sonnenkamp“ in den Ortsteilen Nordsteimke, Hehlingen und Reislingen sollen in vier bis fünf Quartieren rund 3.000 Wohneinheiten entstehen. Ebenso vorgesehen sind Wohnfolgeeinrichtungen, gewerbliche Bauflächen sowie großzügige öffentliche Freiflächen zwischen den und in den Quartieren.
Für die Entwicklung der Quartiere werden jeweils separate Bebauungspläne im Standardverfahren aufgestellt und durch örtliche Bauvorschriften ergänzt.
Der Bebauungsplan „Sonnenkamp – Quartier IV“ ist der zweite Quartiers-Bebauungsplan des gesamten Entwicklungsgebiets Sonnenkamp und wird derzeit durch Plan und Praxis im Auftrag der Stadt Wolfsburg erarbeitet.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 22,6 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Urbanes Gebiet, Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Stadt Wolfsburg
Wolfsburg, Niedersachsen
seit 2019
Erarbeitung Umweltbericht durch Fugmann Janotta und Partner