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Städtebauliche Studie und Bebauungsplan Nr. 127 „Areal nördlich des Reitbahnweges“ in Neubrandenburg

Das Plangebiet umfasst eine Kleingartenanlage, einen Freizeitbereich mit Badestrand und einen mit Baracken bebauten Bereich. Es liegt zwischen dem Wohngebiet Reitbahnweg und dem Reitbahnsee. Das Gebiet wird durch einen ca. 1 bis 2 Meter hohen Damm, eine Schmutzwasserleitung und die Trasse einer geplanten Hauptverkehrsstraße geteilt. Mit dem Bau der künftigen Hauptverkehrsstraße wird das Wohngebiet von dem Freizeitgebiet abgeschnitten.

Um Lösungen für das Gebiet zu finden, wurde in einer ersten Stufe eine städtebauliche Studie erstellt. Diese sieht vor, dass in der ersten Phase die Trasse für die Hauptstraße von der Bebauung freigehalten und als öffentliche Grünfläche genutzt wird. Der Damm soll in die Freiraumgestaltung einbezogen werden und mit zusätzlichen Erdmassen zu einem flachen Hügel umgestaltet. Auf der Südseite des Hügels soll eine Freilichtbühne integriert werden.

Ein Gebäuderiegel ist als Lärmschutz entlang der geplanten Hauptstraße vorgesehen. Durch eine differenzierte Baukörperausbildung sollen Übergänge zur vorhandenen Bebauung geschaffen werden. Gestaffelten Bauhöhen ermöglichen sowohl einen effektiven Schutz vor Verkehrslärm als auch den Erhalt von wichtigen Blickbezügen zwischen dem Wohngebiet und der Landschaft.

Die städtebauliche Studie bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 15,6 Hektar
Verfahrensstand: Städtebauliche Studie abgeschlossen, Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss

  • Städtebauliches Konzept in der Umsetzungsphase Hauptverkehrsstraße

  • Städtebauliches Konzept in der Umsetzungsphase Trassenfreihaltung

Städtebauliche Studie und Bebauungsplan Nr. 127 „Areal nördlich des Reitbahnweges“ in Neubrandenburg

Das Plangebiet umfasst eine Kleingartenanlage, einen Freizeitbereich mit Badestrand und einen mit Baracken bebauten Bereich. Es liegt zwischen dem Wohngebiet Reitbahnweg und dem Reitbahnsee. Das Gebiet wird durch einen ca. 1 bis 2 Meter hohen Damm, eine Schmutzwasserleitung und die Trasse einer geplanten Hauptverkehrsstraße geteilt. Mit dem Bau der künftigen Hauptverkehrsstraße wird das Wohngebiet von dem Freizeitgebiet abgeschnitten.

Um Lösungen für das Gebiet zu finden, wurde in einer ersten Stufe eine städtebauliche Studie erstellt. Diese sieht vor, dass in der ersten Phase die Trasse für die Hauptstraße von der Bebauung freigehalten und als öffentliche Grünfläche genutzt wird. Der Damm soll in die Freiraumgestaltung einbezogen werden und mit zusätzlichen Erdmassen zu einem flachen Hügel umgestaltet. Auf der Südseite des Hügels soll eine Freilichtbühne integriert werden.

Ein Gebäuderiegel ist als Lärmschutz entlang der geplanten Hauptstraße vorgesehen. Durch eine differenzierte Baukörperausbildung sollen Übergänge zur vorhandenen Bebauung geschaffen werden. Gestaffelten Bauhöhen ermöglichen sowohl einen effektiven Schutz vor Verkehrslärm als auch den Erhalt von wichtigen Blickbezügen zwischen dem Wohngebiet und der Landschaft.

Die städtebauliche Studie bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 15,6 Hektar
Verfahrensstand: Städtebauliche Studie abgeschlossen, Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss

Projektlaufzeit

seit 2021

Schlagworte

BebauungsplanKommunalberatungStädtebau