Im Auftrag der Stadt Bad Liebenwerda wurde der thematische Bebauungsplan zur Einzelhandelssteuerung im Verfahren nach § 13 BauGB erarbeitet. Ziel war es, das „Gemeinsame Einzelhandels- und Zentrenkonzept für das Mittelzentrum in Funktionsteilung Stadt Bad Liebenwerda und Elsterwerda“ planungsrechtlich für die Stadt Bad Liebenwerda im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich umzusetzen.
Mit der Planung sollten die Innenstadt und das Nahversorgungszentrum Nord als zentrale Versorgungsbereiche gesichert und entwickelt werden, Sonderstandorte gesteuert und Fehlentwicklungen an anderen Stellen im Stadtgebiet verhindert werden.
Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Geltungsbereich: Gesamtstadt Bad Liebenwerda
Festsetzungen: Steuerung des Einzelhandels im beplanten und unbeplanten Bereich
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht
Ausschnitt des festgesetzten Bebauungsplans
Im Auftrag der Stadt Bad Liebenwerda wurde der thematische Bebauungsplan zur Einzelhandelssteuerung im Verfahren nach § 13 BauGB erarbeitet. Ziel war es, das „Gemeinsame Einzelhandels- und Zentrenkonzept für das Mittelzentrum in Funktionsteilung Stadt Bad Liebenwerda und Elsterwerda“ planungsrechtlich für die Stadt Bad Liebenwerda im Geltungsbereich von Bebauungsplänen und im unbeplanten Innenbereich umzusetzen.
Mit der Planung sollten die Innenstadt und das Nahversorgungszentrum Nord als zentrale Versorgungsbereiche gesichert und entwickelt werden, Sonderstandorte gesteuert und Fehlentwicklungen an anderen Stellen im Stadtgebiet verhindert werden.
Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Geltungsbereich: Gesamtstadt Bad Liebenwerda
Festsetzungen: Steuerung des Einzelhandels im beplanten und unbeplanten Bereich
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht
Stadt Bad Liebenwerda
Bad Liebenwerda, Brandenburg