Entsprechend den Klimaschutzzielen der EU, Deutschlands und des Landes Brandenburg soll der Anteil erneuerbarer Energien weiter gesteigert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wind“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 15 Windkraftanlagen innerhalb von Waldflächen geschaffen werden.
Die geplanten Standorte liegen innerhalb eines im Regionalplan Havelland-Fläming ausgewiesenen Eignungsgebietes Windenergienutzung. In Teilflächen des Eignungsgebietes stehen bereits Windkraftanlagen. Durch die Konzentration von Windkraftanlagen an einem vorbelasteten Standort können Immissionen minimiert und zusammenhängende landschaftliche Ruhezonen bewahrt werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 360 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Windkraftanlage“ (SO), Flächen für Wald, Flächen für die Landwirtschaft
Verfahrensstand: Vorentwurf
Ausschnitt des Vorentwurfs des Bebauungsplans im Stand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Entsprechend den Klimaschutzzielen der EU, Deutschlands und des Landes Brandenburg soll der Anteil erneuerbarer Energien weiter gesteigert werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wind“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von 15 Windkraftanlagen innerhalb von Waldflächen geschaffen werden.
Die geplanten Standorte liegen innerhalb eines im Regionalplan Havelland-Fläming ausgewiesenen Eignungsgebietes Windenergienutzung. In Teilflächen des Eignungsgebietes stehen bereits Windkraftanlagen. Durch die Konzentration von Windkraftanlagen an einem vorbelasteten Standort können Immissionen minimiert und zusammenhängende landschaftliche Ruhezonen bewahrt werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 360 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Windkraftanlage“ (SO), Flächen für Wald, Flächen für die Landwirtschaft
Verfahrensstand: Vorentwurf
Gemeinde Planebruch und ein privater Investor
Planebruch, Brandenburg