Zur Sicherung der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fürstenwalde/Spree hat die Stadt einfache Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung für unbeplante Bereiche aufgestellt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans waren in den Industriegebieten Gewerbebetriebe aller Art – also auch nicht großflächige Einzelhandelseinrichtungen – uneingeschränkt zulässig. In den Gewerbegebieten und eingeschränkten Gewerbegebieten waren gewisse Einzelhandelsbetriebe zwar ausgeschlossen, jedoch war diese Festsetzung unwirksam. Im Änderungsverfahren wurden Festsetzungen zu Einzelhandelsbetrieben mit „zentrenrelevanten Sortimenten“ sowie „zentren- und nahversorgungrelevanten Sortimenten“ entsprechend einer kommunalen Liste von Betriebsarten sowie Festsetzungen zu Handwerks- und Werksverkauf, Tankstellenshops und Randsortimenten bei Einzelhandelsvorhaben mit „nicht zentrenrelevanten Sortimenten“ getroffen.
Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Geltungsbereich: ca. 92 Hektar
Festsetzungen: Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Industriegebiet, Bahnflächen, Flächen für Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen, Kompensationsflächen
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen
@GeoBasis-DE/LGB, Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0
Zur Sicherung der Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Fürstenwalde/Spree hat die Stadt einfache Bebauungspläne zur Einzelhandelssteuerung für unbeplante Bereiche aufgestellt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans waren in den Industriegebieten Gewerbebetriebe aller Art – also auch nicht großflächige Einzelhandelseinrichtungen – uneingeschränkt zulässig. In den Gewerbegebieten und eingeschränkten Gewerbegebieten waren gewisse Einzelhandelsbetriebe zwar ausgeschlossen, jedoch war diese Festsetzung unwirksam. Im Änderungsverfahren wurden Festsetzungen zu Einzelhandelsbetrieben mit „zentrenrelevanten Sortimenten“ sowie „zentren- und nahversorgungrelevanten Sortimenten“ entsprechend einer kommunalen Liste von Betriebsarten sowie Festsetzungen zu Handwerks- und Werksverkauf, Tankstellenshops und Randsortimenten bei Einzelhandelsvorhaben mit „nicht zentrenrelevanten Sortimenten“ getroffen.
Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Geltungsbereich: ca. 92 Hektar
Festsetzungen: Gewerbegebiet, eingeschränktes Gewerbegebiet, Industriegebiet, Bahnflächen, Flächen für Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen, Kompensationsflächen
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen
Stadt Fürstenwalde/Spree
Fürstenwalde/Spree, Brandenburg