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Bebauungsplan Nr. 121 „Windmühlenweg“ in Sulingen

Um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Sulingen nachzukommen, sollen neue Bauflächen ausgewiesen werden. In einer ersten Phase werden im Dorf Labbus Wohn- bzw. Wohn- und Gewerbehöfe ergänzt. Jeweils vier Grundstücke werden um eine gepflasterte Fläche mit Baumpflanzungen gruppiert. Auf den Grundstücken sieht das städtebauliche Konzept Einfamilienhäuser bzw. ein Wohnhaus und eine Gewerbeeinheit vor. So entstehen mehrere kleinere Nachbarschaften. In einer zweiten Phase sind weitere Einfamilienhäuser vorgesehen. Zusätzlich ist ein Bereich mit sozialen Wohnungsbau geplant.

Zentral im Gebiet befindet sich eine denkmalgeschützte Windmühle. Um die Windmühle nicht zu beeinträchtigen und ihre identitätsstiftende Funktion zu stärken, wird sie von einer Grünfläche umgeben.

Der Bereich der ersten Phase entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die vorhandene und geplante Bebauung wird durch die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, Dorfgebieten, Dörflichen Wohngebieten und ein Eingeschränktes Gewerbegebiet gesichert.

Weiterführende Informationen

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 7,5 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Dörfliches Wohngebiet, Eingeschränktes Gewerbegebiet, öffentliche und private Grünflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf

  • Städtebauliches Konzept – Phase 1

  • Städtebauliches Konzept – Phase 2

  • Vorentwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans im Stand der frühzeitigen Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 121 „Windmühlenweg“ in Sulingen

Um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Sulingen nachzukommen, sollen neue Bauflächen ausgewiesen werden. In einer ersten Phase werden im Dorf Labbus Wohn- bzw. Wohn- und Gewerbehöfe ergänzt. Jeweils vier Grundstücke werden um eine gepflasterte Fläche mit Baumpflanzungen gruppiert. Auf den Grundstücken sieht das städtebauliche Konzept Einfamilienhäuser bzw. ein Wohnhaus und eine Gewerbeeinheit vor. So entstehen mehrere kleinere Nachbarschaften. In einer zweiten Phase sind weitere Einfamilienhäuser vorgesehen. Zusätzlich ist ein Bereich mit sozialen Wohnungsbau geplant.

Zentral im Gebiet befindet sich eine denkmalgeschützte Windmühle. Um die Windmühle nicht zu beeinträchtigen und ihre identitätsstiftende Funktion zu stärken, wird sie von einer Grünfläche umgeben.

Der Bereich der ersten Phase entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die vorhandene und geplante Bebauung wird durch die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, Dorfgebieten, Dörflichen Wohngebieten und ein Eingeschränktes Gewerbegebiet gesichert.

Weiterführende Informationen

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 7,5 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Dörfliches Wohngebiet, Eingeschränktes Gewerbegebiet, öffentliche und private Grünflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf

Kooperation

Erarbeitung Umweltbericht durch Dieter Nußbaum, Landschaftsplaner

Schlagworte

BebauungsplanStädtebauWohnen