Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf an der Landesgrenze zu Brandenburg soll mit der Planung des Quartiers Lichterfelde Süd ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von dringend benötigten Wohnraum in der Bundeshauptstadt geleistet werden.
Auf einer rund 110 Hektar großen militärischen Konversionsfläche am südwestlichen Stadtrand von Berlin wurde für das nördliche Teilgebiet (ca. 43,2 Hektar) ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Realisierung eines Wohnquartiers für ca. 5.000 Bewohnerinnen und Bewohner vorsieht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 6-30 werden die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Wohnungsbauvorhaben mit ca. 2.500 Wohneinheiten geschaffen. Das Quartier soll zu einem grün vernetzten Wohnstandort mit einem eigenen Stadtteilzentrum sowie zahlreicher Wohnfolge- und Infrastruktureinrichtungen entwickelt werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 43,2 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Urbanes Gebiet, Kerngebiet, Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Ausschnitt des Entwurfs des Bebauungsplans im Stand der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf an der Landesgrenze zu Brandenburg soll mit der Planung des Quartiers Lichterfelde Süd ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von dringend benötigten Wohnraum in der Bundeshauptstadt geleistet werden.
Auf einer rund 110 Hektar großen militärischen Konversionsfläche am südwestlichen Stadtrand von Berlin wurde für das nördliche Teilgebiet (ca. 43,2 Hektar) ein städtebauliches Konzept entwickelt, das die Realisierung eines Wohnquartiers für ca. 5.000 Bewohnerinnen und Bewohner vorsieht. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 6-30 werden die planungsrechtlichen Grundlagen für ein Wohnungsbauvorhaben mit ca. 2.500 Wohneinheiten geschaffen. Das Quartier soll zu einem grün vernetzten Wohnstandort mit einem eigenen Stadtteilzentrum sowie zahlreicher Wohnfolge- und Infrastruktureinrichtungen entwickelt werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 43,2 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Urbanes Gebiet, Kerngebiet, Gemeinbedarf, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Berlin, Bezirk Steglitz-Zehlendorf