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Einfacher Bebauungsplan Nr. 1 „Einzelhandelsentwicklung Fürstenwalde Nord“

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB kann für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sowie für die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass „nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzung zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können“.

Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 1 „Einzelhandelsentwicklung Fürstenwalde Nord“ wird die rechtsverbindliche Umsetzung des „Einzelhandels- und Zentren-konzepts für die Stadt Fürstenwalde/ Spree“ zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Fürstenwalde Nord vollzogen.

Kenndaten

Einfacher Bebauungsplan
Geltungsbereich: ca. 253 Hektar
Festsetzungen: Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2a BauGB (Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche)
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht

  • Ausschnitt der Planzeichnung des bekannt gemachten Bebauungsplans

Einfacher Bebauungsplan Nr. 1 „Einzelhandelsentwicklung Fürstenwalde Nord“

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 2a BauGB kann für den Erhalt und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche sowie für die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) in einem Bebauungsplan festgesetzt werden, dass „nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzung zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen werden können“.

Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 1 „Einzelhandelsentwicklung Fürstenwalde Nord“ wird die rechtsverbindliche Umsetzung des „Einzelhandels- und Zentren-konzepts für die Stadt Fürstenwalde/ Spree“ zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Fürstenwalde Nord vollzogen.

Kenndaten

Einfacher Bebauungsplan
Geltungsbereich: ca. 253 Hektar
Festsetzungen: Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 2a BauGB (Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche)
Verfahrensstand: Als Satzung beschlossen und bekannt gemacht

Projektlaufzeit

2010-2011

Schlagworte

BebauungsplanHandel & Gewerbe