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Bebauungsplan Nr. 48 “Freizeitanlage südlich der Bahnhofstraße in Nieder Neuendorf” in Hennigsdorf

Die Stadt Hennigsdorf ist bestrebt, die sportlichen Aktivitäten und die aktive Freizeitgestaltung der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet zu fördern. Hierzu ist am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Nieder Neuendorf die Errichtung einer öffentlichen Jugendfreizeitanlage beabsichtigt.

Der Standort ist für Jugendliche aus dem Ortsteil Nieder Neuendorf fußläufig gut zu erreichen und liegt in räumlicher Nähe zum Sportareal nördlich der Bahnhofstraße sowie der Biber-Grundschule (ca. 200 m entfernt). Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung von Flächen für Erholungsgärten ebenfalls räumlich nah zum Wohnstandort Nieder Neuendorf. Konzeptionell wird durch den überwiegenden Grüncharakter der geplanten öffentlichen Grünflächen eine verträgliche Einbindung der Fläche in den angrenzenden Landschaftsraum angestrebt.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 0,8 Hektar
Festsetzungen: Öffentliche Grünfläche „Jugendfreizeitanlage“, Öffentliche Grünfläche „Erholungsgärten“
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

  • Ausschnitt des Vorentwurfs des Bebauungsplans im Stand der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan Nr. 48 “Freizeitanlage südlich der Bahnhofstraße in Nieder Neuendorf” in Hennigsdorf

Die Stadt Hennigsdorf ist bestrebt, die sportlichen Aktivitäten und die aktive Freizeitgestaltung der Bevölkerung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen im Stadtgebiet zu fördern. Hierzu ist am östlichen Siedlungsrand des Ortsteils Nieder Neuendorf die Errichtung einer öffentlichen Jugendfreizeitanlage beabsichtigt.

Der Standort ist für Jugendliche aus dem Ortsteil Nieder Neuendorf fußläufig gut zu erreichen und liegt in räumlicher Nähe zum Sportareal nördlich der Bahnhofstraße sowie der Biber-Grundschule (ca. 200 m entfernt). Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung von Flächen für Erholungsgärten ebenfalls räumlich nah zum Wohnstandort Nieder Neuendorf. Konzeptionell wird durch den überwiegenden Grüncharakter der geplanten öffentlichen Grünflächen eine verträgliche Einbindung der Fläche in den angrenzenden Landschaftsraum angestrebt.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 0,8 Hektar
Festsetzungen: Öffentliche Grünfläche „Jugendfreizeitanlage“, Öffentliche Grünfläche „Erholungsgärten“
Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Projektlaufzeit

seit 2022

Schlagworte

BebauungsplanDaseinsvorsorgeKommunalberatung