Der Betrieb des ehemaligen Sport- und Erholungszentrums (SEZ) wurde Ende 2002 eingestellt. Das zentral im Berlin gelegene Grundstück liegt seitdem brach. Im Plangebiet soll ein gemischt genutztes Innenstadtquartier mit hohem Wohnanteil entwickelt werden. Dafür wurde durch Plan und Praxis im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von Berlin ein Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
Neben der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets im Blockinnenbereich wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Grundschule und für die langfristige Sicherung privater und öffentlicher Grünflächen geschaffen sowie ein urbanes Gebiet zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Landsberger Allee ergänzt durch Wohnnutzungen, Büros, Gastronomie und soziale und kulturelle Einrichtungen festgesetzt.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 5,6 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Urbanes Gebiet, Gemeinbedarf, öffentliche und private Grünflächen
Verfahrensstand: Als Rechtsverordnung beschlossen
Ausschnitt der Planzeichnung des bekannt gemachten Bebauungsplans
Lutbild des Plangebiets. Quelle: Geoportal Berlin / Digitale farbige Orthophotos 2016 (DOP20RGB)
Der Betrieb des ehemaligen Sport- und Erholungszentrums (SEZ) wurde Ende 2002 eingestellt. Das zentral im Berlin gelegene Grundstück liegt seitdem brach. Im Plangebiet soll ein gemischt genutztes Innenstadtquartier mit hohem Wohnanteil entwickelt werden. Dafür wurde durch Plan und Praxis im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von Berlin ein Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung aufgestellt.
Neben der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets im Blockinnenbereich wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Grundschule und für die langfristige Sicherung privater und öffentlicher Grünflächen geschaffen sowie ein urbanes Gebiet zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Landsberger Allee ergänzt durch Wohnnutzungen, Büros, Gastronomie und soziale und kulturelle Einrichtungen festgesetzt.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 5,6 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Urbanes Gebiet, Gemeinbedarf, öffentliche und private Grünflächen
Verfahrensstand: Als Rechtsverordnung beschlossen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen von Berlin
Berlin, Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg