Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 27.04.2016 beschlossen, für den Bereich des Zentrums in Halle-Neustadt (15,4 Hektar) Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Vorbereitende Untersuchungen dienen als Beurteilungsgrundlage für die Festsetzung eines Gebietes als Sanierungsgebiet.
Anlass für die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen war der Grundsatzbeschluss zum Erhalt des leerstehenden Scheibenensembles im Zentrum des Stadtteils Halle-Neustadt des Stadtrates.
Ziele der Stadt Halle (Saale) sind der Erhalt und die Sanierung des Scheibenensembles im Zentrum des Stadtteils Neustadt sowie die Revitalisierung der Einkaufs- und Fußgängerzone „Neustädter Passage“.
Auf der Grundlage vorbereitender Untersuchungen hat der Stadtrat am 06.06.2017 die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Stadtteilzentrum Neustadt“ beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat am 27.04.2016 beschlossen, für den Bereich des Zentrums in Halle-Neustadt (15,4 Hektar) Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Vorbereitende Untersuchungen dienen als Beurteilungsgrundlage für die Festsetzung eines Gebietes als Sanierungsgebiet.
Anlass für die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen war der Grundsatzbeschluss zum Erhalt des leerstehenden Scheibenensembles im Zentrum des Stadtteils Halle-Neustadt des Stadtrates.
Ziele der Stadt Halle (Saale) sind der Erhalt und die Sanierung des Scheibenensembles im Zentrum des Stadtteils Neustadt sowie die Revitalisierung der Einkaufs- und Fußgängerzone „Neustädter Passage“.
Auf der Grundlage vorbereitender Untersuchungen hat der Stadtrat am 06.06.2017 die Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Stadtteilzentrum Neustadt“ beschlossen.
Stadt Halle (Saale)
Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
2016-2017