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Vergnügungsstättenkonzept Schönefeld

Durch den Ausbau des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) steht die Gemeinde Schönefeld vor gravierenden nutzungsstrukturellen Veränderungen. Ein „Komplettausschluss“ von Vergnügungsstätten im Gemeindegebiet war rechtlich nicht haltbar. Dessen ungeachtet können Vergnügungsstätten, wenn sie nicht städtebaulich verträglich gesteuert werden, Störungen der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung auslösen. Das Vergnügungsstättenkonzept trägt dem Gedanken Rechnung, dass Vergnügungsstätten grundsätzlich legale und damit zulässige Nutzungsarten im gemeindlichen Gefüge darstellen, auch wenn die öffentliche Diskussion nicht selten durch moralische Vorbehalte geprägt wird.

Im Vergnügungsstättenkonzept der Gemeinde Schönefeld wurden daher Standorte bzw. Ansiedlungsregeln definiert, die aus städtebaulicher Sicht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten dort empfehlen, wo sie mit der gemeindlichen Ordnung und Entwicklung verträglich sind. Diese planerische Konzeption ist Grundlage für deren bauleitplanerische Steuerung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen.

  • Luftbild der Gemeinde Schönefeld. Quelle: GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0

Vergnügungsstättenkonzept Schönefeld

Durch den Ausbau des Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) steht die Gemeinde Schönefeld vor gravierenden nutzungsstrukturellen Veränderungen. Ein „Komplettausschluss“ von Vergnügungsstätten im Gemeindegebiet war rechtlich nicht haltbar. Dessen ungeachtet können Vergnügungsstätten, wenn sie nicht städtebaulich verträglich gesteuert werden, Störungen der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung auslösen. Das Vergnügungsstättenkonzept trägt dem Gedanken Rechnung, dass Vergnügungsstätten grundsätzlich legale und damit zulässige Nutzungsarten im gemeindlichen Gefüge darstellen, auch wenn die öffentliche Diskussion nicht selten durch moralische Vorbehalte geprägt wird.

Im Vergnügungsstättenkonzept der Gemeinde Schönefeld wurden daher Standorte bzw. Ansiedlungsregeln definiert, die aus städtebaulicher Sicht die Ansiedlung von Vergnügungsstätten dort empfehlen, wo sie mit der gemeindlichen Ordnung und Entwicklung verträglich sind. Diese planerische Konzeption ist Grundlage für deren bauleitplanerische Steuerung durch die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Auftraggeber

Gemeinde Schönefeld

Ort

Schönefeld, Brandenburg

Projektlaufzeit

2012-2013

Kooperation

In Kooperation mit Stadt und Handel

Schlagworte

EntwicklungskonzeptKommunalberatung