Als Baustein des Einzelhandelskonzept wurden mögliche planungsrechtliche Instrumente zur Umsetzung der Ziele und Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes geprüft.
Des Weiteren wurde untersucht und geprüft, ob die Erforderlichkeit für einen strategischen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB für den unbeplanten Innenbereich (§ 34) und für die Geltungsbereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne (§ 30) als Instrument zur bauplanungsrechtlichen Steuerung und zur Konfliktbewältigung gegeben ist. Im Ergebnis wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Zentrale Versorgungsbereiche“ empfohlen.
Foto: A.Savin, WikiCommons
Als Baustein des Einzelhandelskonzept wurden mögliche planungsrechtliche Instrumente zur Umsetzung der Ziele und Empfehlungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes geprüft.
Des Weiteren wurde untersucht und geprüft, ob die Erforderlichkeit für einen strategischen Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 2a BauGB für den unbeplanten Innenbereich (§ 34) und für die Geltungsbereiche rechtsverbindlicher Bebauungspläne (§ 30) als Instrument zur bauplanungsrechtlichen Steuerung und zur Konfliktbewältigung gegeben ist. Im Ergebnis wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Zentrale Versorgungsbereiche“ empfohlen.
Stadt Eisenach
Eisenach, Thüringen
2020-2021
Arbeitsgemeinschaft mit Stadt und Handel