
Der durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteil vom 7. April 2022 – Az.: 1 C 1/20 -für unwirksam erklärte Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbe-gebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1“ soll in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden. Die festgesetzte Lärmkontingentierung war unzulässig.
Neben den in der Urteilsbegründung aufgeführten Mängeln wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zugleich alle textlichen und zeichnerischen Festsetzungen überprüft, z. T. geändert und die Rechtsgrundlagen aktualisiert.
Für den Bebauungsplanentwurf wurde ein neues Lärmschutzgutachten, eine artenschutzfachliche Überprüfung, sowie eine Aktualisierung des Umweltberichtes und der Begründung des Bebauungsplans mit ausführlicher Begründung der textlichen und zeichnerischen Festsetzung vorgenommen.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte Anfang 2026.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung (ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB)
Geltungsbereich: ca. 25 Hektar
Festsetzungen: Eingeschränkte Industriegebiete, Gewerbegebiet, öffentliche Grün- und Verkehrsflächen
Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Ausschnitt des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 031 im Stand der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Urteil vom 7. April 2022 – Az.: 1 C 1/20 -für unwirksam erklärte Bebauungsplan Nr. 031 Regionaler Vorsorgestandort „Industrie- und Gewerbe-gebiet Plauen-Oberlosa, Teil 1“ soll in einem ergänzenden Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB geheilt werden. Die festgesetzte Lärmkontingentierung war unzulässig.
Neben den in der Urteilsbegründung aufgeführten Mängeln wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zugleich alle textlichen und zeichnerischen Festsetzungen überprüft, z. T. geändert und die Rechtsgrundlagen aktualisiert.
Für den Bebauungsplanentwurf wurde ein neues Lärmschutzgutachten, eine artenschutzfachliche Überprüfung, sowie eine Aktualisierung des Umweltberichtes und der Begründung des Bebauungsplans mit ausführlicher Begründung der textlichen und zeichnerischen Festsetzung vorgenommen.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte Anfang 2026.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung (ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB)
Geltungsbereich: ca. 25 Hektar
Festsetzungen: Eingeschränkte Industriegebiete, Gewerbegebiet, öffentliche Grün- und Verkehrsflächen
Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Stadt Plauen
Plauen, Sachsen