
In der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg sollen auf einer derzeit zwischengenutzten Fläche der ehemaligen Angerkaserne Gebäude der Landesverwaltung entstehen. Damit soll der bestehende Verwaltungscampus (Ministerium für Bildung und Ministerium für Infrastruktur und Digitales) ergänzt und weiterentwickelt werden.
Grundlage des Bebauungsplans bildet der weiterentwickelte Siegerentwurf eines europaweiten städtebaulichen Ideenwettbewerbs. Der Entwurf stammt von däschler architekten und ingenieure gmbh in Zusammenarbeit mit Därr Landschaftsarchitekten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 258-4 „Verwaltungscampus Turmschanzenstraße / Herrenkrugstraße“ soll die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich gesichert werden. Vormals bebaute Flächen im Innenbereich werden einer langfristigen und hochwertigen Nutzung zugeführt werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Geltungsbereich: ca. 3,4 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Verwaltung“ und „Parkhaus“
Verfahrensstand: Erarbeitung Vorentwurf

Luftbild des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 258-4. Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeo ST
In der sachsen-anhaltischen Landeshauptstadt Magdeburg sollen auf einer derzeit zwischengenutzten Fläche der ehemaligen Angerkaserne Gebäude der Landesverwaltung entstehen. Damit soll der bestehende Verwaltungscampus (Ministerium für Bildung und Ministerium für Infrastruktur und Digitales) ergänzt und weiterentwickelt werden.
Grundlage des Bebauungsplans bildet der weiterentwickelte Siegerentwurf eines europaweiten städtebaulichen Ideenwettbewerbs. Der Entwurf stammt von däschler architekten und ingenieure gmbh in Zusammenarbeit mit Därr Landschaftsarchitekten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 258-4 „Verwaltungscampus Turmschanzenstraße / Herrenkrugstraße“ soll die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich gesichert werden. Vormals bebaute Flächen im Innenbereich werden einer langfristigen und hochwertigen Nutzung zugeführt werden.
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
Geltungsbereich: ca. 3,4 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Verwaltung“ und „Parkhaus“
Verfahrensstand: Erarbeitung Vorentwurf
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