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Bebauungsplan „Wendeberg II“ in Wolfsburg

Um dem erheblichen Wohnraummangel in der Einpendlerstadt Wolfsburg entgegenzuwirken, ist neben einer Nachverdichtung innerstädtischer Wohngebiete die Ausweisung neuer Siedlungsflächen bzw. die Schaffung von Baurecht für diese Flächen notwendig.

Das Vorhaben „Wendeberg II“ im Ortsteil Heiligendorf in der Ortschaft Hattorf-Heiligendorf dient diesem Zweck. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnquartiers mit einem Einzelhandelsmarkt zur Nahversorgung. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in der Stadt Wolfsburg geleistet und zeitgleich die Nahversorgung in Heiligendorf und den angrenzenden Ortsteilen sichergestellt werden.

Der Bebauungsplan wird derzeit durch Plan und Praxis im Auftrag der Stadt Wolfsburg erarbeitet.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 5,3 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Sondergebiet, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf

  • Wolfsburg Wendeberg II Vorentwurf

    Ausschnitt aus dem Vorentwurf zum Bebauungsplan "Wendeberg II"

Bebauungsplan „Wendeberg II“ in Wolfsburg

Um dem erheblichen Wohnraummangel in der Einpendlerstadt Wolfsburg entgegenzuwirken, ist neben einer Nachverdichtung innerstädtischer Wohngebiete die Ausweisung neuer Siedlungsflächen bzw. die Schaffung von Baurecht für diese Flächen notwendig.

Das Vorhaben „Wendeberg II“ im Ortsteil Heiligendorf in der Ortschaft Hattorf-Heiligendorf dient diesem Zweck. Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnquartiers mit einem Einzelhandelsmarkt zur Nahversorgung. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von Wohnraum in der Stadt Wolfsburg geleistet und zeitgleich die Nahversorgung in Heiligendorf und den angrenzenden Ortsteilen sichergestellt werden.

Der Bebauungsplan wird derzeit durch Plan und Praxis im Auftrag der Stadt Wolfsburg erarbeitet.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 5,3 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Sondergebiet, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf

Kooperation

Erarbeitung Umweltbericht durch Fugmann Janotta Partner

Schlagworte

BebauungsplanHandel & GewerbeLaufende ProjekteWohnen