
Die Wohnungsbaugenossenschaft heimkehr eG plant auf einer innerstädtischen Fläche an der Straße Elisabeth-Granier-Hof im Hannoveraner Stadtteil List die Errichtung einer Wohnanlage mit bis zu 88 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte und kleinteiligem Gewerbe in Ladengeschäften.
Das Plangebiet wurde bisher gewerblich genutzt und ist im Bestand nahezu vollständig versiegelt. Der architektonische Entwurf des Büros Agsta Architekten sieht eine fünf- bis sechsgeschossige Bebauung vor, die die im Umfeld des Plangebiets vorhandene Blockrandbebauung aufgreift und durch einen zwei- sowie einen dreigeschossigen Solitär im rückwärtigen Bereich ergänzt wird.
Planungsrecht wurde über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden, der von Plan und Praxis in enger Abstimmung mit der Bauverwaltung, der Vorhabenträgerin und den weiteren Beteiligten erarbeitet wurde. Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung
Geltungsbereich: ca. 0,5 Hektar
Festsetzungen: Wohnungen, Kindertagesstätte und kleinteiliges Gewerbe
Verfahrensstand: Bebauungsplan als Satzung beschlossen

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1916 im Stand der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Wohnungsbaugenossenschaft heimkehr eG plant auf einer innerstädtischen Fläche an der Straße Elisabeth-Granier-Hof im Hannoveraner Stadtteil List die Errichtung einer Wohnanlage mit bis zu 88 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte und kleinteiligem Gewerbe in Ladengeschäften.
Das Plangebiet wurde bisher gewerblich genutzt und ist im Bestand nahezu vollständig versiegelt. Der architektonische Entwurf des Büros Agsta Architekten sieht eine fünf- bis sechsgeschossige Bebauung vor, die die im Umfeld des Plangebiets vorhandene Blockrandbebauung aufgreift und durch einen zwei- sowie einen dreigeschossigen Solitär im rückwärtigen Bereich ergänzt wird.
Planungsrecht wurde über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden, der von Plan und Praxis in enger Abstimmung mit der Bauverwaltung, der Vorhabenträgerin und den weiteren Beteiligten erarbeitet wurde. Der Bebauungsplan wurde als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung
Geltungsbereich: ca. 0,5 Hektar
Festsetzungen: Wohnungen, Kindertagesstätte und kleinteiliges Gewerbe
Verfahrensstand: Bebauungsplan als Satzung beschlossen
Wohnungsgenossenschaft Heimkehr eG
Hannover, Niedersachsen