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Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan Nr. 121 „Windmühlenweg“ in Sulingen

Um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Sulingen nachzukommen, sollen neue Bauflächen ausgewiesen werden. In einer ersten Phase werden im Dorf Labbus Wohn- bzw. Wohn- und Gewerbehöfe ergänzt. Jeweils vier Grundstücke werden um eine gepflasterte Fläche mit Baumpflanzungen gruppiert. Auf den Grundstücken sieht das städtebauliche Konzept Einfamilienhäuser bzw. ein Wohnhaus und eine Gewerbeeinheit vor. So entstehen mehrere kleinere Nachbarschaften. In einer zweiten Phase sind weitere Einfamilienhäuser vorgesehen.

Zentral im Gebiet befindet sich eine denkmalgeschützte Windmühle. Um die Windmühle nicht zu beeinträchtigen und ihre identitätsstiftende Funktion zu stärken, wird sie von einer Grünfläche umgeben.

Der Bereich der ersten Phase entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die vorhandene und geplante Bebauung wird durch die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, Dorfgebieten und Dörflichen Wohngebieten gesichert. Mit der 6. und 12. Änderung des Flächennutzungsplans werden im Parallelverfahren die Voraussetzungen in der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen.

Weiterführende Informationen

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 7,4 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Dörfliches Wohngebiet, öffentliche und private Grünflächen
Verfahrensstand: Entwurf

  • Städtebauliches Konzept – Phase 1

  • Städtebauliches Konzept – Phase 2

  • Entwurf der Planzeichnung des Bebauungsplans im Stand der formellen Beteiligung

  • Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplans

Städtebauliches Konzept und Bebauungsplan Nr. 121 „Windmühlenweg“ in Sulingen

Um der hohen Nachfrage nach Baugrundstücken in der Stadt Sulingen nachzukommen, sollen neue Bauflächen ausgewiesen werden. In einer ersten Phase werden im Dorf Labbus Wohn- bzw. Wohn- und Gewerbehöfe ergänzt. Jeweils vier Grundstücke werden um eine gepflasterte Fläche mit Baumpflanzungen gruppiert. Auf den Grundstücken sieht das städtebauliche Konzept Einfamilienhäuser bzw. ein Wohnhaus und eine Gewerbeeinheit vor. So entstehen mehrere kleinere Nachbarschaften. In einer zweiten Phase sind weitere Einfamilienhäuser vorgesehen.

Zentral im Gebiet befindet sich eine denkmalgeschützte Windmühle. Um die Windmühle nicht zu beeinträchtigen und ihre identitätsstiftende Funktion zu stärken, wird sie von einer Grünfläche umgeben.

Der Bereich der ersten Phase entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die vorhandene und geplante Bebauung wird durch die Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten, Dorfgebieten und Dörflichen Wohngebieten gesichert. Mit der 6. und 12. Änderung des Flächennutzungsplans werden im Parallelverfahren die Voraussetzungen in der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen.

Weiterführende Informationen

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 7,4 Hektar
Festsetzungen: Allgemeines Wohngebiet, Dorfgebiet, Dörfliches Wohngebiet, öffentliche und private Grünflächen
Verfahrensstand: Entwurf

Kooperation

Erarbeitung des Umweltberichts durch Dieter Nußbaum (Landschaftsplaner)

Schlagworte

BebauungsplanFlächennutzungsplanLaufende ProjekteStädtebauWohnen