Entsprechend den Klimaschutzzielen der Europäischen Union, Deutschlands und des Landes Brandenburg soll der Anteil erneuerbarer Energien weiter gesteigert werden. Die Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg sieht eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien wie Windkraft auf 42 bis 55 % vor. Nach § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dabei die Errichtung und der Betrieb entsprechender Anlagen und der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse.
Um dieses Ziel zu erreichen und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von neun Windkraftanlagen südwestlich des Dorfes Altgaul zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Windpark Sonnenburg“ aufgestellt.
Die Ziele des Bebauungsplans sind die Ausweisung von Anlagenstandorten in Baufenstern unter Berücksichtigung kurzer Wegeverbindungen und geringem Erschließungsaufwand, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Koordinierung der anstehenden Ausgleichsmaßnahmen.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 183 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet (SO) „Windpark“
Verfahrensstand: Entwurf
Vorentwurf des Bebauungsplans „Windpark Sonnenburg“ in Wriezen
Entsprechend den Klimaschutzzielen der Europäischen Union, Deutschlands und des Landes Brandenburg soll der Anteil erneuerbarer Energien weiter gesteigert werden. Die Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg sieht eine Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien wie Windkraft auf 42 bis 55 % vor. Nach § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist dabei die Errichtung und der Betrieb entsprechender Anlagen und der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse.
Um dieses Ziel zu erreichen und um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von neun Windkraftanlagen südwestlich des Dorfes Altgaul zu schaffen, wird der Bebauungsplan „Windpark Sonnenburg“ aufgestellt.
Die Ziele des Bebauungsplans sind die Ausweisung von Anlagenstandorten in Baufenstern unter Berücksichtigung kurzer Wegeverbindungen und geringem Erschließungsaufwand, die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Koordinierung der anstehenden Ausgleichsmaßnahmen.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 183 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet (SO) „Windpark“
Verfahrensstand: Entwurf
Stadt Wriezen und privater Investor
Wriezen, Brandenburg
seit 2023
Erarbeitung des Umweltberichts durch Dieter Nußbaum (Landschaftsplaner)