Menü Schließen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VBB-Lo14 „Wohnbebauung Theobald-Renner-Straße“ in Jena

Auf einer ca. 1,7 Hektar großen Fläche in Jena-Lobeda wurde Planungsrecht für ein Wohnquartier geschaffen.

Der städtebaulich architektonische Entwurf der „Architekten Thomas Müller Ivan Reimann“ sieht sechs fünfgeschossige, im Grundriss fünfeckige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 150 Wohnungen, gruppiert um einen gemeinsamen Anger, welcher das Zentrum des Quartiers bildet, vor. Der Anger fungiert dabei als die identitätsstiftende Mitte des Quartiers, als gemeinsamer Garten für die Bewohner und als der gemeinschaftliche Erschließungs- und Aufenthaltsraum.

Aufgrund der bestehenden, durch Zeilenbebauung geprägten Bebauungsstruktur fügen sich die geplanten Wohngebäude nach der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens war daher gemäß § 1 Abs. 3 BauGB verbindliches Baurecht i. S. v. § 30 BauGB zu schaffen, weil das Vorhaben nach geltendem Baurecht nicht genehmigungsfähig ist.

Kenndaten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,70 Hektar
Festsetzung: Baukörperfestsetzungen für 6 Gebäude, Fläche für Wohnen, Tiefgarage
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss

  • Ausschnitt der Planzeichnung (Teil A) des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung Theobald-Renner-Straße“ in Jena

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VBB-Lo14 „Wohnbebauung Theobald-Renner-Straße“ in Jena

Auf einer ca. 1,7 Hektar großen Fläche in Jena-Lobeda wurde Planungsrecht für ein Wohnquartier geschaffen.

Der städtebaulich architektonische Entwurf der „Architekten Thomas Müller Ivan Reimann“ sieht sechs fünfgeschossige, im Grundriss fünfeckige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 150 Wohnungen, gruppiert um einen gemeinsamen Anger, welcher das Zentrum des Quartiers bildet, vor. Der Anger fungiert dabei als die identitätsstiftende Mitte des Quartiers, als gemeinsamer Garten für die Bewohner und als der gemeinschaftliche Erschließungs- und Aufenthaltsraum.

Aufgrund der bestehenden, durch Zeilenbebauung geprägten Bebauungsstruktur fügen sich die geplanten Wohngebäude nach der Bauweise und der zu überbauenden Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens war daher gemäß § 1 Abs. 3 BauGB verbindliches Baurecht i. S. v. § 30 BauGB zu schaffen, weil das Vorhaben nach geltendem Baurecht nicht genehmigungsfähig ist.

Kenndaten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,70 Hektar
Festsetzung: Baukörperfestsetzungen für 6 Gebäude, Fläche für Wohnen, Tiefgarage
Verfahrensstand: Satzungsbeschluss

Kooperation

Erarbeitung Umweltbericht durch Martina Faller

Schlagworte

BebauungsplanWohnen