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Bebauungsplan Nr. 53 „Entwicklungsbereich östlich des Marktplatzes zur Reaktivierung des Stadtzentrums“ in Velten

Mit dem Bebauungsplan Nr. 53 soll ein untergenutztes und zum Teil brachliegendes Gebiet in der Innenstadt von Velten reaktiviert werden. Ein neuer Lebensmittelmarkt soll als Magnet- und Ankernutzung funktionieren und den Bereich attraktiver für Kunden machen. Dadurch werden die Voraussetzungen für vorhandene Läden in der Innenstadt verbessert und das Stadtzentrum belebt.

Auf dem Dach des Lebensmittelmarktes soll eine öffentlich zugängliche Grünfläche mit einem Spielplatz entstehen.

Ein weiteres zentrales Element ist eine neue Promenade für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Die Promenade soll das Gebiet um den Marktplatz mit der benachbarten Mehrzweckhalle „Ofenstadthalle“ verbinden.

Für den Lebensmittelmarkt wird ein sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“ und für die Promenade mit einer Verkehrsfläche besondere Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ festgesetzt. Zusätzlich werden im Bebauungsplan vorhandene private Stellplätze, öffentliche Parkplätze und die Erschließung des Gebietes gesichert.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,6 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel
Verfahrensstand: Vorentwurf

  • Städtebauliches Konzept

  • Ausschnitt der Planzeichnung des Bebauungsplanvorentwurfs

Bebauungsplan Nr. 53 „Entwicklungsbereich östlich des Marktplatzes zur Reaktivierung des Stadtzentrums“ in Velten

Mit dem Bebauungsplan Nr. 53 soll ein untergenutztes und zum Teil brachliegendes Gebiet in der Innenstadt von Velten reaktiviert werden. Ein neuer Lebensmittelmarkt soll als Magnet- und Ankernutzung funktionieren und den Bereich attraktiver für Kunden machen. Dadurch werden die Voraussetzungen für vorhandene Läden in der Innenstadt verbessert und das Stadtzentrum belebt.

Auf dem Dach des Lebensmittelmarktes soll eine öffentlich zugängliche Grünfläche mit einem Spielplatz entstehen.

Ein weiteres zentrales Element ist eine neue Promenade für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen. Die Promenade soll das Gebiet um den Marktplatz mit der benachbarten Mehrzweckhalle „Ofenstadthalle“ verbinden.

Für den Lebensmittelmarkt wird ein sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“ und für die Promenade mit einer Verkehrsfläche besondere Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ festgesetzt. Zusätzlich werden im Bebauungsplan vorhandene private Stellplätze, öffentliche Parkplätze und die Erschließung des Gebietes gesichert.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 1,6 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel
Verfahrensstand: Vorentwurf

Projektlaufzeit

seit 2019

Schlagworte

BebauungsplanHandel & GewerbeStädtebauZentren