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Aufstellung des Flächennutzungsplans des Amts Schlieben

Das Amt Schlieben (rund 5.200 Einwohner) liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Elbe-Elster und besteht aus den vier Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Lebusa, Kremitzaue sowie der Stadt Schlieben. Das Amt hat im Jahr 2022 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (INSEK) erarbeitet. In ihren Entwicklungsgrundsätzen bekennt sich das Amt Schlieben u. a. zur nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung, zum Klima- und Umweltschutz sowie zu seiner baukulturellen Qualität und regionalen Identität.

Der gesamtheitliche Flächennutzungsplan des Amtes Schlieben soll der Steuerung, Koordinierung und Abstimmung der räumlichen Siedlungs- und Freiraumentwicklung der einzelnen Gemeinden innerhalb des Amtsgebiets dienen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. So soll eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung vorbereitet werden.

Kenndaten

Geltungsbereich: ca. 210 Quadratkilometer
Festlegungen: Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen, erneuerbare Energien u.v.m.

Aufstellung des Flächennutzungsplans des Amts Schlieben

Das Amt Schlieben (rund 5.200 Einwohner) liegt im Süden Brandenburgs im Landkreis Elbe-Elster und besteht aus den vier Gemeinden Fichtwald, Hohenbucko, Lebusa, Kremitzaue sowie der Stadt Schlieben. Das Amt hat im Jahr 2022 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (INSEK) erarbeitet. In ihren Entwicklungsgrundsätzen bekennt sich das Amt Schlieben u. a. zur nachhaltigen Stadt- und Ortsentwicklung, zum Klima- und Umweltschutz sowie zu seiner baukulturellen Qualität und regionalen Identität.

Der gesamtheitliche Flächennutzungsplan des Amtes Schlieben soll der Steuerung, Koordinierung und Abstimmung der räumlichen Siedlungs- und Freiraumentwicklung der einzelnen Gemeinden innerhalb des Amtsgebiets dienen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleisten, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt. So soll eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung vorbereitet werden.

Kenndaten

Geltungsbereich: ca. 210 Quadratkilometer
Festlegungen: Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, land- und forstwirtschaftliche Flächen, erneuerbare Energien u.v.m.

Kooperation

Erarbeitung des Umweltberichts durch Martina Faller (Landschaftsplanerin) und Dieter Nußbaum (Landschaftsplaner)

Schlagworte

DaseinsvorsorgeFlächennutzungsplanHandel & GewerbeKommunalberatungTechnische InfrastrukturWohnen