In der stark wachsenden Gemeinde Wustermark besteht dringender Anpassungsbedarf bei der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr im bevölkerungsstärksten Ortsteil Elstal. Der bestehende Standort entspricht nicht mehr den aktuellen Ansprüchen.
Das sehr dynamische Wachstum der Gemeinde Wustermark und des Ortsteils Elstal im Speziellen und die damit steigende Zahl der Einsätze der Feuerwehr, erhöhen den Druck, einen neuen bedarfsgerechten Standort zu entwickeln.
Im Rahmen einer Prüfung von Potenzialflächen wurde ein Standort in der Bahnhofstraße ausgemacht. Nach geltendem Bauplanungsrecht ist die Zulässigkeit von Vorhaben hier nach § 35 BauGB zu beurteilen und das Vorhaben damit nicht zulässig. Mit dem Bebauungsplan Nr. E 48 und der parallelen 5. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Feuerwache und einer angrenzenden Rettungswache geschaffen werden.
Dabei umfasst der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans eine deutlich größere Fläche als der Geltungsbereich des Bebauungsplans. So soll eine bisher als Sportplatz dargestellte Fläche zukünftig als Maßnahmenfläche dargestellt werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: 1,2 Hektar
Änderungsbereich: 8,2 Hektar
Festsetzung: Gemeinbedarfsflächen
Festlegungen: Gemeinbedarfsfläche und Maßnahmenfläche
Verfahrensstand: Entwurf
Ausschnitt des Vorentwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Stand der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Ausschnitt des Vorentwurfs des Bebauungsplans Nr. E 48 "Neue Feuerwache Elstal" im Stand der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In der stark wachsenden Gemeinde Wustermark besteht dringender Anpassungsbedarf bei der Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr im bevölkerungsstärksten Ortsteil Elstal. Der bestehende Standort entspricht nicht mehr den aktuellen Ansprüchen.
Das sehr dynamische Wachstum der Gemeinde Wustermark und des Ortsteils Elstal im Speziellen und die damit steigende Zahl der Einsätze der Feuerwehr, erhöhen den Druck, einen neuen bedarfsgerechten Standort zu entwickeln.
Im Rahmen einer Prüfung von Potenzialflächen wurde ein Standort in der Bahnhofstraße ausgemacht. Nach geltendem Bauplanungsrecht ist die Zulässigkeit von Vorhaben hier nach § 35 BauGB zu beurteilen und das Vorhaben damit nicht zulässig. Mit dem Bebauungsplan Nr. E 48 und der parallelen 5. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Feuerwache und einer angrenzenden Rettungswache geschaffen werden.
Dabei umfasst der Bereich der Änderung des Flächennutzungsplans eine deutlich größere Fläche als der Geltungsbereich des Bebauungsplans. So soll eine bisher als Sportplatz dargestellte Fläche zukünftig als Maßnahmenfläche dargestellt werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: 1,2 Hektar
Änderungsbereich: 8,2 Hektar
Festsetzung: Gemeinbedarfsflächen
Festlegungen: Gemeinbedarfsfläche und Maßnahmenfläche
Verfahrensstand: Entwurf
Gemeinde Wustermark
Wustermark, Brandenburg
seit 2023
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