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Bebauungsplan „Neue Mitte Sonnenkamp“ mit örtlicher Bauvorschrift in Wolfsburg

Das rund 28,5 Hektar große Plangebiet liegt im Osten der Stadt Wolfsburg, in den Ortsteilen Nordsteimke und Hehlingen. Mit dem Bebauungsplan „Neue Mitte Sonnenkamp“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung eines neuen Siedlungs- und Infrastrukturbereiches für das Gesamtprojekt Sonnenkamp geschaffen werden.

Hierzu soll ein urbanes Quartier entwickelt werden, welches neben benötigten Wohnraum auch eine entsprechende Infrastruktur in Form von Bildungs-, Sozial-, und Sporteinrichtungen sowie Einzelhandels- oder Gewerbenutzungen anbietet und zugleich eine Verknüpfung an das Altdorf Nordsteimke herstellt.

Das bereits bestehende Fachmarktzentrum soll entsprechend der vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossenen Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Wolfsburg städtebaulich fortentwickelt und zu einem zentralen Versorgungsbereich gem. BauGB weiterentwickelt werden.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 28,5 Hektar
Festsetzungen: Allgemeine Wohngebiete, urbane Gebiete, Sonstiges Sondergebiet „Nahversorgungszentrum“, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf

  • Vorentwurf des Bebauungsplans "Neue Mitte Sonnenkamp" im Stand der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan „Neue Mitte Sonnenkamp“ mit örtlicher Bauvorschrift in Wolfsburg

Das rund 28,5 Hektar große Plangebiet liegt im Osten der Stadt Wolfsburg, in den Ortsteilen Nordsteimke und Hehlingen. Mit dem Bebauungsplan „Neue Mitte Sonnenkamp“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Bebauung eines neuen Siedlungs- und Infrastrukturbereiches für das Gesamtprojekt Sonnenkamp geschaffen werden.

Hierzu soll ein urbanes Quartier entwickelt werden, welches neben benötigten Wohnraum auch eine entsprechende Infrastruktur in Form von Bildungs-, Sozial-, und Sporteinrichtungen sowie Einzelhandels- oder Gewerbenutzungen anbietet und zugleich eine Verknüpfung an das Altdorf Nordsteimke herstellt.

Das bereits bestehende Fachmarktzentrum soll entsprechend der vom Rat der Stadt Wolfsburg beschlossenen Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Wolfsburg städtebaulich fortentwickelt und zu einem zentralen Versorgungsbereich gem. BauGB weiterentwickelt werden.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung
Geltungsbereich: ca. 28,5 Hektar
Festsetzungen: Allgemeine Wohngebiete, urbane Gebiete, Sonstiges Sondergebiet „Nahversorgungszentrum“, Gemeinbedarfsflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf

Kooperation

Erarbeitung Umweltbericht durch Fugmann Janotta Partner

Schlagworte

BebauungsplanDaseinsvorsorgeHandel & GewerbeKommunalberatungÖrtliche SatzungWohnenZentren