Das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ soll als international vernetzter Ort für Forschung, Kultur und Dialog insbesondere zu den Themen der Transformation und Demokratie in Deutschland und Europa dienen. Es geht auf eine Anregung der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ aus dem Jahr 2020 zurück.
Aus dem Standortwettbewerb im Jahr 2022 wurde die Stadt Halle (Saale) mit dem Standort am Riebeckplatz ausgewählt, der sich in direkter Nachbarschaft zur historischen Altstadt und zum Hauptbahnhof befindet. Die Architektur des Zukunftszentrums und die Gestaltung der umliegenden Parkanlage werden in einem zweistufigen Wettbewerb ausgearbeitet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll zum einen die städtebauliche Entwicklung des Riebeckplatzes, der im Laufe der Zeit mehrmals städtebaulich überformt wurde, gesichert werden. Dazu setzt der Bebauungsplan die vorangegangenen Planungen, wie das Städtebauliche Leitbild Riebeckplatz und das Konzept zur Transformation von Grünflächen und Verkehr am Riebeckplatz rechtsverbindlich um.
Zum anderen soll bereits parallel zum Architekturwettbewerb Baurecht für das Zukunftszentrum geschaffen werden. Insbesondere die Anpassung der Verkehrsflächen und weiterer technischer Infrastrukturanlagen (Energie, Trinkwasser, Abwasser) muss planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: ca. 7,8 Hektar
Festsetzungen: Sondergebiet „Zukunftszentrum“, Kerngebiete, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 174.2
Das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ soll als international vernetzter Ort für Forschung, Kultur und Dialog insbesondere zu den Themen der Transformation und Demokratie in Deutschland und Europa dienen. Es geht auf eine Anregung der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ aus dem Jahr 2020 zurück.
Aus dem Standortwettbewerb im Jahr 2022 wurde die Stadt Halle (Saale) mit dem Standort am Riebeckplatz ausgewählt, der sich in direkter Nachbarschaft zur historischen Altstadt und zum Hauptbahnhof befindet. Die Architektur des Zukunftszentrums und die Gestaltung der umliegenden Parkanlage werden in einem zweistufigen Wettbewerb ausgearbeitet.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll zum einen die städtebauliche Entwicklung des Riebeckplatzes, der im Laufe der Zeit mehrmals städtebaulich überformt wurde, gesichert werden. Dazu setzt der Bebauungsplan die vorangegangenen Planungen, wie das Städtebauliche Leitbild Riebeckplatz und das Konzept zur Transformation von Grünflächen und Verkehr am Riebeckplatz rechtsverbindlich um.
Zum anderen soll bereits parallel zum Architekturwettbewerb Baurecht für das Zukunftszentrum geschaffen werden. Insbesondere die Anpassung der Verkehrsflächen und weiterer technischer Infrastrukturanlagen (Energie, Trinkwasser, Abwasser) muss planungsrechtlich vorbereitet und gesichert werden.
Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: ca. 7,8 Hektar
Festsetzungen: Sondergebiet „Zukunftszentrum“, Kerngebiete, öffentliche Grünflächen
Verfahrensstand: Vorentwurf
Stadt Halle (Saale)
Halle (Saale), Sachen-Anhalt