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Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Klobbicke“ und Änderung des Flächennutzungsplans in Breydin

Entsprechend den Klimaschutzzielen der EU, Deutschlands und des Landes Brandenburg soll der Anteil erneuerbarer Energien weiter gesteigert werden. Gemäß § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse, dienen der öffentlichen Sicherheit und sollen als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Mit Aufstellung des Bebauungsplans sollen in der Gemeinde Breydin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Da großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch keine privilegierten Anlagen sind, sollen die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage, einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Nebenanlagen, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ermöglicht und gesichert werden.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: 13,9 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Solarpark“, private Grünfläche
Verfahrensstand: Vorentwurf

  • Bearbeiteter Ausschnitt des Vorentwurfs des Bebauungsplans im Stand der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Klobbicke“ und Änderung des Flächennutzungsplans in Breydin

Entsprechend den Klimaschutzzielen der EU, Deutschlands und des Landes Brandenburg soll der Anteil erneuerbarer Energien weiter gesteigert werden. Gemäß § 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse, dienen der öffentlichen Sicherheit und sollen als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Mit Aufstellung des Bebauungsplans sollen in der Gemeinde Breydin die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Da großflächige Photovoltaikanlagen im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch keine privilegierten Anlagen sind, sollen die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage, einschließlich der zum Betrieb erforderlichen Nebenanlagen, im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung ermöglicht und gesichert werden.

Kenndaten

Bebauungsplan im Standardverfahren mit Umweltprüfung und paralleler FNP-Änderung
Geltungsbereich: 13,9 Hektar
Festsetzungen: Sonstiges Sondergebiet „Solarpark“, private Grünfläche
Verfahrensstand: Vorentwurf

Kooperation

Erarbeitung des Umweltberichts durch Dieter Nußbaum (Landschaftsplaner)

Schlagworte

BauherrenberatungBebauungsplanFlächennutzungsplanKlimaanpassung